Jugendverband fordert: Kirchliches Wahlrecht für Jugendliche

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Landesjugendvertretung Westfalen appelliert an Landessynode

Das Presbyterwahlgesetz nicht in der von der Kirchenleitung vorgeschlagenen Fassung zu beschließen, fordert die Landesjugendvertretung Westfalen (LJV) von der am heutigen Montag beginnenden Tagung der westfälischen Landessynode als kirchliches Parlament.

„Seit 1997 steht die klare Forderung im Raum, Jugendliche spätestens mit der Konfirmation das Wahlrecht einzuräumen statt bisher mit 16 Jahren“, erklärte die Vorsitzende Caroline Peters. Auch die Synode habe damals ihre Absicht bekundet, das Wahlalter zu senken. „Nun soll die Presbyterwahl ein weiteres Mal neu geregelt werden, doch von Jugendbeteiligung keine Spur“, so die 22-jährige Peters. Die Landesjugendvertretung hatte zuvor am Wochenende bei ihrer 34. Vollversammlung in Lünen über die verschiedenen Verhandlungspunkte der Landessynode beraten.

Der Jugendverband kritisiert in einer Stellungnahme, dass es keine Anhörung oder sonstige Beteiligung der Jugend gab. Caroline Peters: „Trotz aller gegenteiligen Bekundungen gestalten die Kirchenältesten weiterhin die Zukunft, ohne Jugendliche daran zu beteiligen.“ Die Landesjugendvertretung kritisiert auch weitere geplante Neuregelungen wie die Reduzierung der Mitgliederzahlen im Presbyterium. Peters: „Statt kirchliche Arbeit attraktiver zu machen und nach den Ursachen für das in vielen Gemeinden geringe Interesse am Leitungsgremium zu suchen, werden die Kirchengesetze dem Schwund angepasst – das ist der falsche Weg.“

Unverändert wie das Mindestalter von 16 Jahren soll nach dem Entwurf der Kirchenleitung auch bleiben, dass in Gemeinden, die genau so viele Kandidaten für das Presbyterium aufstellen wie Plätze zu besetzen sind, gar keine Wahl stattfindet. „Diese Regelung kritisieren wir schon lange als Einfallstor für Mauschelei“, erklärte Caroline Peters, die auch Jugenddelegierte in der Landessynode ist. Andere Landeskirchen zeigten, dass eine Wahlpflicht und eine Bestimmung, mehr Kandidaten als Plätze haben zu müssen, sehr wohl umsetzbar seien.

In Sachen Wahlalter gibt es von der Landesjugendvertretung schon lange die auch von anderen Jugendverbänden getragene Forderung, das Wahlrecht unabhängig vom Alter mit der Taufe zuzugestehen. Alles andere sei theologisch nicht begründbar. Der LJV-Vorstand hatte sich darauf verständigt, von der Landessynode wenigstens ein Wahlrecht ab der Konfirmation zu fordern. Caroline Peters: „Das ist zwar auch eine willkürliche Grenze, aber spätestens hier müssen Jugendliche Vollmitglieder ihrer Kirche sein, wählen dürfen und wählbar sein.“

Landesjugendvertretung Westfalen,